Quecksilber und strahlende Abfälle in Karnap – mit fragwürdigen Genehmigungen???

Begründete Sorge - oder alles im grünen Bereich?

 Welche Gefahren von einem Betrieb ausgehen, der alte Leuchtstoffröhren verarbeitet, ist scheinbar nicht hinlänglich bekannt – jedenfalls scheinen die Behörden in Essen da schmerzfreier zu sein, als anderswo.

Die Firma DELA ist seit Jahren in Essen-Karnap tätig, eines ihrer Betätigungsfelder ist nach eigenen Angaben die Verarbeitung von quecksilberhaltigen Schlämmen, ein anderes das Recyclen von Leuchtstoffröhren. So zunächst die Angaben auf der Firmenseite im Internet.

Was nicht auf der Seite erwähnt wird,  aber bereits Ende letzten Jahres durch die Medien (hier WAZ und WDR Westpol) Aufmerksamkeit erfuhr ist der Umstand, daß man neben Quecksilber auch Radium auf der Liste der Stoffe, die durch die Verarbeitung freigesetzt werden, finden muß. Denn – und  dies ist einigen Behörden bekannt – bei der Verarbeitung von Bohrschlämmen aus der Öl- und Gasförderung wird Radium 226 freigesetzt. Das Einatmen dieser Säube kann zu Lungen- und Knochentumoren tumoren führen, aber nach Auffassung der Betreiber handelt es sich nicht um radioaktive, sondern ‚lediglich’ um quecksilberhaltige Abfälle.

Was Wunder, denn Radium 226 gehört zu den überwachungsbedürftigen Stoffen, jedenfalls wenn der in der Strahlenschutzverordnung angegebene Grenzwert von 1 Becquerel je Gramm um das 40-fache überschritten wird (Quelle: Westpol-Bericht vom  20.12.2009).

Die Überwachung durch die Bezirksregierung hat nie stattgefunden, so die WDR-Recherche.

Interessant ist jedoch auch die Frage, wie die vorliegenden  Genehmigungen zur Quecksilberverarbeitung zustande kamen: Zum nächsten Wohnhaus sind es gerade mal 100 Meter Entfernung. In Castrop-Rauxel wollte sich der Betrieb ebenfalls niederlassen, doch hier hat man DELA jetzt die Ansiedlung verweigert. Begründung: Der Abstandserlaß des Umweltministeriums  sieht für den dortigen Betrieb einen Mindestabstand von 700 Metern zur nächsten Wohnbebauung vor.

Es darf auch angenommen werden, daß die Abstandsklassen für die Betriebsvorhaben in Essen und Castrop-Rauxel aufgrund der stofflichen Eigenschaften gleich sein dürften.

Die Fragen, die sich die Bürgerliste stellen, lauten daher:

  • Welche Genehmigungen mit welchen Rahmenbedingungen (Auflagen, Sondergestattungen etc.) liegen für den Betrieb in Essen Karnap vor?
  •  Welche Maßnahmen sind regelmäßig angestellt, die Genehmigungen zu überwachen?
  •  Welche Belastungen liegen real (und nicht nach Angabe der Firma) vor?
  •  Werden den Erkenntnissen folgend die Bedingungen des Abstanderlasses des zuständigen Ministeriums erfüllt?

 All diese Fragen sind neu zu stellen, und daher gehen entsprechende Anfragen an ebenso entsprechende Gremien und Behörden. Und natürlich auch an die entsprechenden Medien.

Quellen:  
Westpol-Bericht
WAZ-Bericht zum Betrieb in Karnap
DELA-Bericht Castrop-Rauxel (dort auch die anderen Berichte beachten)